Durch den einmaligen Heizkostenzuschuss sollen einkommensschwache Haushalte in der Steiermark finanziell unterstützt werden. Die Höhe des Zuschusses beträgt € 340,00 für alle Heizungsarten.Voraussetzung ist der Hauptwohnsitz seit 1.9.2023 in der Gemeinde und, dass das anrechenbare monatliche Gesamteinkommen sämtlicher im Haushalt „hauptwohnsitz-gemeldeter“ Personen festgelegte Einkommensobergrenzen nicht übersteigt.
Für Ein-Personen-Haushalte € 1.392,00
Für Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften € 2,088,00
Für jedes Familienbeihilfe beziehende im Haushalt lebende Kind € 418,00
Keinen Anspruch haben Personen, die „Wohnunterstützung“ beziehen.Anträge können zwischen 02.10.2023 und 29.02.2024 im Gemeindeamt Ottendorf gestellt werden.Richtlinien zum Download:
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