Errichtung von Regenwassernutzsystemen

Förderhöhe:
15% der Anschaffungskosten jedoch maximal € 300,-- pro Objekt.
Für Errichtung im Eigenbau (z.B. Umbau von bestehenden Senkgruben) € 200,-- pro Objekt.

Voraussetzung:
Mindestfassungsvermögen von 3 m³