Veranstaltungsgesetz NEU

Seit 1. November 2012 ist das neue Veranstaltungsgesetz in Kraft

Demnach müssen grundsätzlich ALLE öffentlichen Veranstaltungen angemeldet bzw. angezeigt werden.

Ausgenommen sind:

  • Schulveranstaltungen (trotzdem anzumelden Feste wie z.B. Maturabälle, etc.….)
  • Veranstaltungen von Kirchen
  • Politische Veranstaltungen
  • Darbietungen von Straßenkünstlern

Damit verbunden sind wesentliche Änderungen in der Genehmigung von Veranstaltungen.

Veranstaltungsarten:

Meldepflichtige Veranstaltungen: (spätestens 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung anmelden)
Veranstaltungen in bewilligten Veranstaltungsstätten, Klein-Veranstaltungen (max. 300 Personen, Veranstaltungszeit zwischen 08:00 und 22:00 Uhr, keine Gefahr für Leib und Leben), Mobile Veranstaltungen

Anzeigepflichtige Veranstaltungen: (spätestens 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung anzeigen)
Veranstaltungen die in keiner bewilligten Veranstaltungsstätte stattfinden, Veranstaltungen, die vom Charakter anders sind als jene, die in der Veranstaltungsstätte vorgesehen sind

Bewilligungspflichtige Veranstaltungen: (spätestens 3 Monate vor Beginn der Veranstaltung anmelden)
Großveranstaltungen über 20.000 Besucher

Bei der Zuständigkeiten für Anmeldungen der Veranstaltungen ist zu unterscheiden ob die Veranstaltungsstätte für mehr als 1000 Besucher zugelassen ist oder nicht.

Für eine Teilnehmeranzahl unter 1000 wenden Sie sich bitte an die Gemeinde. Für Veranstaltungen über 1000 Teilnehmer ist die Bezirkshauptmannschaft zuständig.
Achtung! Bei Veranstaltungen unter 1000 Teilnehmern bei welchen die Veranstaltungsstätte von der Bezirkshauptmannschaft genehmigt wurde, ist immer die Bezirkshauptmannschaft zuständig. (Bei Unklarheit bzgl. der genehmigenden Behörde bitte Rückfrage im Gemeindeamt) 

Formulare: