Hundeanmeldung

Hundeanmeldung

Es werden immer noch Hunde im Gemeindegebiet gehalten, die nicht angemeldet sind.
Gemäß Steiermärkischem Hundeabgabegesetz 2013 ist jeder Hundehalter verpflichtet, seinen über drei Monate alten Hund innerhalb von vier Wochen zu melden.
Unabhängig von der Größe des Tieres beträgt die Hundeabgabe 60 Euro pro Jahr. Eine Abgabenbegünstigung von 50 % gibt es für Jagd-, Wach- und Begleithunde.

Für alle HundebesitzerInnen gilt die Anmeldepflicht!

Formular zur Hundeanmeldung:

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